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VSV/Kolba: Storno Winterurlaub und die Folgen

Bild: pixabay
Im Sommer und Herbst wurde für den Winterurlaub in Österreich - sogar seitens der Regierung - geworben. Jetzt klingen expolidierene Infektionszahlen und Rückreisebedingungen wenig einladend.

Und ab Montag, dem 22.11., gilt österreichweit der Lockdown. Viele Österreicher und Österreicherinnen haben den Versprechen der Regierung, einen Winterurlaub genießen zu können, vertraut. Nun haben wir alle den „Scherm“ auf.

Wer nun glaubt, seinen Winterurlaub kostenlos stornieren zu können, bekommt es möglicherweise mit den AGB für die Hotellerie zu tun. Denn da könnten unter anderem folgende Kosten aufgeschlüsselt sein:

Stornierungen bis einen Monat vor der Anreise schlagen mit 40 Prozent zu Buche.
Bis eine Woche vor der Anreise stornieren kann bis zu 70 Prozent kosten.
Bei einer Stornierung in der letzten Woche vor der Anreise könnten sogar bis zu 90 Prozent Gebühren bezahlt werden müssen.

Wie der Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) Peter Kolbe mitteilt, kann jemand, der während einer Pandemie einen Urlaub bucht, sich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen eines unzumutbaren und überraschenden Ereignisses berufen. Und weiter: “Viele Hoteliers in Ischgl haben 2020 vorzeitig abreisenden Gästen bzw. bei Stornierungen Stornogebühren abgenommen und gleichzeitig um Staatshilfen angesucht.”

Daher die Tipps des VSV:
Nur kurzfristig buchen, wenn es die Corona-Lage erlaubt.

Mit dem Hotelier ein kostenloses Storno für den Fall von Einschränkungen durch Corona schriftlich vereinbaren.

Wenn man an Corona erkrankt ist und deshalb stornieren muss, sollte man Ersatz aus der Reisekostenrücktrittskosten Versicherung beanspruchen.

Informationen unter: Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, Mobil Nummer +436602002437.

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