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Villach: Heizkostenzuschuss noch bis 15. März einreichen

Bild: pixabay
Einkommensschwache Personen und Familien können noch bis zum 15. März einen Antrag für eine Heizkostenunterstützung (vormals Heizkostenzuschuss) stellen.

Die finanzielle Zuwendung ist an das Einkommen gekoppelt und gerade jetzt, wo die Energiepreise deutlich steigen, eine Entlastung.

Der große Zuschuss beträgt 210 Euro und gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich netto nicht mehr als über 960 Euro verfügen. Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) gibt es einen Zuschlag von 250 Euro. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Grenze 1510 Euro, für Pensionistinnen und Pensionisten 1070 Euro (Voraussetzung: Mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit). Für den kleinen Zuschuss von 140 Euro sind die Einkommensgrenzen mit 1190 Euro (Alleinstehende, Alleinerzieher) beziehungsweise 1640 Euro (Haushaltsgemeinschaften) festgesetzt.

Die Zuschüsse wurden übrigens im Jänner erhöht und bei den bereits gestellten Anträgen eingerechnet. Bei den neuen Anträgen wird dieser Bonus bei der Auszahlung berücksichtigt. Weiters wurde auch der Zuschuss der Stadt Villach von 60 auf 80 Euro erhöht – anspruchsberechtigt sind alle, die Anspruch auf die große Heizkostenunterstützung haben.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können den Antrag also noch bis zum 15. März stellen. Dies muss persönlich beim Team der Abteilung Soziales geschehen, die den Anspruch prüfen. Die Abteilung Soziales befindet sich in der Italiener Straße 7. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr. Antragsstellerinnen und Antragssteller mögen bitte auf den Mund-Nasenschutz nicht vergessen

Abteilung Soziales:
Italiener Straße 7
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
T 04242 205 3300

https://villach.at/stadt-service/wohnen-in-miete/heizzuschuss

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