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Villach: Finanzielle Hilfe für die Heizperiode

Bild: pixabay
Ab sofort kann die Heizkostenunterstützung (vormals Heizkostenzuschuss) in der Abteilung Soziales beantragt werden. Die Hilfe hat sich bewährt, neu ist der Ort der Antragsstellung: Die Abteilung befindet sich in der Italiener Straße 7.

Einkommensschwache Personen und Familien können ab 15. Oktober, wieder einen Antrag für eine Heizkostenunterstützung (vormals Heizkostenzuschuss) stellen. Die finanzielle Zuwendung für die kommende Heizperiode ist an das Einkommen gekoppelt.

Der große Zuschuss beträgt 180 Euro und gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich netto über nicht mehr als über 960 Euro verfügen Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) gibt es einen Zuschlag von 250 Euro. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Grenze 1510 Euro, für Pensionistinnen und Pensionisten 1070 Euro (Voraussetzung: Mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit). Für den kleinen Zuschuss von 110 Euro sind die Einkommensgrenzen mit 1190 Euro (Alleinstehende, Alleinerzieher) beziehungsweise 1640 Euro (Haushaltsgemeinschaften) festgesetzt.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können den Antrag bis zum 15. März 2022 stellen. Dies muss persönlich beim Team der Abteilung Soziales geschehen, die den Anspruch prüfen. Achtung: Die Abteilung Soziales befindet sich neu in der Italiener Straße 7. Die Servicezeiten für die Antragssteller sind Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr. Antragsstellerinnen und Antragssteller mögen bitte auf den Mund-Nasenschutz nicht vergessen.

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