KÄRNTEN ECHO

Verschärfte Maßnahmen treten in Kraft

Bild: Pixabay
Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erlässt das Gesundheitsministerium die Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren. Der Bezirk Villach Stadt sowie 38 weitere Kärntner Gemeinden sind laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen.

In den letzten Wochen wurde in Niederösterreich, Wien und der Steiermark bei verendeten Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt, deshalb hat das Gesundheitsministerium die seit Dezember 2020 geltenden Präventionsmaßnahmen weiter verschärft.

In Risikogebieten gilt daher seit gestern, Mittwoch, für Betriebe ab 350 Stück Geflügel eine Stallhaltepflicht. Das Ziel ist der verstärkte Schutz von Nutzgeflügelbeständen. Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel behalten die seit Dezember 2020 geltenden Maßnahmen unverändert ihre Gültigkeit.

„In Kärnten ist bislang kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten, aber in einem Nachbarbundesland. Daher ist große Vorsicht geboten, um Infektionen in unseren Geflügelbetrieben zu verhindern“, sagt der für Tierseuchen zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

In Kärnten werden der Bezirk Villach Stadt sowie 38 weitere Bezirke als Risikogebiete eingestuft. Laut der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) sind die bis jetzt in Österreich festgestellten Stämme des Vogelgrippe-Virus für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

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