KÄRNTEN ECHO

Verordnungen für Hermagor sind fertig

Bild: Pixabay
Sowohl die Ausreise aus dem Bezirk als auch der Schulbetrieb sind geregelt. Die Verordnungen gelten vorerst von 09. bis einschließlich 18. März.

Die Verordnung die ab kommenden Dienstag, die Ausreise aus dem Bezirk Hermagor regelt, ist fertiggestellt und tritt ab 9. März in Kraft. Demnach dürfen Personen die Bezirksgrenzen nur überschreiten, wenn sie einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines PCR-Tests der nicht älter als 48 Stunden ist, mit sich führen. Dieser Nachweis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.

Ausnahmen gelten für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, für Fahrten zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und des Österreichischen Bundesheers sowie Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit und für Fahrten zur Aufrechterhaltung des Güterverkehrs.

Keinen Test vorlegen müssen außerdem Transitpassagiere und Durchreisende die ohne Zwischenstopp durch den Bezirk Hermagor fahren sowie jene, die unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege wahrzunehmen haben. Ausgenommen sind laut Verordnung auch Repatriierungsfahrten/Repatriierungsflüge.

Der Nachweis eines negativen Testergebnisses kann auch durch eine ärztliche Bestätigung ersetzt werden, die eine überstandene Infektion mit dem Coronavirus in den vergangenen sechs Monaten nachweist.

Alle Schülerinnen und Schüler, die aus einem anderen Bezirk in Kärnten, einem anderen Bundesland oder aus einem anderen Staat zum Besuch einer Schule in den Bezirk Hermagor einreisen müssten, bleiben im Distance Learning. Dasselbe gilt für Schülerinnen und Schüler die zum Besuch ihrer Schule aus dem Bezirk Hermagor auspendeln müssten.

Beide Verordnungen treten mit 9. März in Kraft und enden voraussichtlich mit einschließlich 18. März 2021.

© 2020 - 2024 KÄRNTEN ECHO - Ein Projekt vom Verein zur Förderung freier Berichterstattung