KÄRNTEN ECHO

Verordnung zur Besonderen Pflegedienstzulage beschlossen

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Die Auszahlung der „Besonderen Pflegedienstzulage“ wurde per Verordnung verankert.

Nicht erst seit Beginn der Corona-Krise leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfeverbände in den Gemeinden großartige und wichtige Arbeit.

„Es gab Entlohnungsunterschiede zwischen den Pflegekräften der Spitäler und jener der Sozialhilfeverbände. Im Rahmen der Evaluierung des Kärntner Gemeindemitarbeitergesetzes (K-GMG) wurde auch diese Thematik intensiv diskutiert. Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Sozialpartnern kam man einstimmig überein, dass eine besondere Pflegedienstzulage (Differenz zwischen K-GMG und Gehaltsschema der Krankenanstalten) bezahlt werden soll. Überdies betrifft diese neue Zulage hauptsächlich weibliche Mitarbeiterinnen, dies ist im Sinne der wünschenswerten und notwendigen Reduktion von Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern ein richtiges Signal“, so  der zuständige Landesrat Gemeindereferent Daniel Fellner (SPÖ).

Die Verordnung zur besonderen Pflegedienstzulage wurde gestern, Dienstag, vom Regierungskollegium beschlossen. Die Höhe der dynamischen, also bei Bedarf anzupassenden, besonderen Pflegedienstzulage beträgt im Jahr 2021 für Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die einer Modellstelle in der Berufsgruppe Pflegehilfe zugeordnet sind, 206,14 Euro pro Monat (12 Mal im Jahr). Für Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die einer Modellstelle in der Berufsgruppe Pflegefachdienst (DGKS) zugeordnet sind, bekommen 179,76 Euro pro Monat (12 Mal im Jahr).

„Diese Zulage ist, da sie künftig regelmäßig ausbezahlt wird, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfeverbände wesentlich nachhaltiger als ein einmaliger Bonus“, so Fellner abschließend.

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