KÄRNTEN ECHO

Unbekannte Corona-Regel hält Ordnungsamt auf Trab

Bild: pixabay
Gekaufte Speisen dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte verzehrt werden.

Auch wenn der Magen rumort und es mich danach verlangt ganz schnell vor der Tür der Bäckerei schon in das Salzstangerl zu beißen. Geduld! Erst 50 Meter weiter weg ist es nach den geltenden Corona-Regeln erlaubt die gekaufte Ware zu verzehren.

Viele von uns kennen diese Regelung nicht. Wir wissen von der Selbstabholung bestellter Speisen. Wir wissen, dass wir in Lebensmittelgeschäften, Fleischereien, Fast-Food-Ständen auch schnell selbst etwas zum Mitnehmen holen und essen können. Aber am Ort, wie gewohnt, essen ist nicht erlaubt.

Der Chef des Klagenfurter Ordnungsamt weist darauf hin, dass es weder erlaubt ist direkt vor dem Geschäft zu essen, noch sich in der Nähe des Ladens auf eine Bank zu setzen und dort das Mitgenommene zu genießen.

Kein Essen und auch kein Trinken sagt die Verordnung und nicht im Umkreis von 50 Metern um den Betrieb.

Auch am Benediktinermarkt ist das Ausschenken und Verzehren vor dem Stand verboten. Obwohl es am Wochenende einige unbelehrbare Standler gab, wie der zuständige Klagenfurter Marktreferent Markus Geiger zerknirscht mitteilte. Sie wurden abgestraft und im Wiederholungsfall verlieren sie ihren Standplatz

© 2020 - 2024 KÄRNTEN ECHO - Ein Projekt vom Verein zur Förderung freier Berichterstattung