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So geht das mit der Warteliste

Bild: Pixabay
Nur zur Impfung eingeladene Personen können sich draufsetzen lassen. Warteliste gilt immer nur für die jeweilige Impfstelle und an einem Impftag. Wer auf der Warteliste stand und nicht drangekommen ist, wird beim nächstmöglichen Termin geimpft.

Seit dem vergangenen Wochenende gibt es bei der Corona-Impfung des Landes Kärnten die neue Möglichkeit, sich auf eine Warteliste einzutragen. Personen auf dieser Warteliste können kurzfristig telefonisch kontaktiert werden und rücken nach, wenn für die Impfung angemeldete Personen ihre Termine nicht wahrnehmen und dadurch Impfdosen übrigbleiben würden. Die Personen auf der Warteliste haben damit also die Möglichkeit, eine Woche vor ihrem eigentlich vorgesehenen Impftermin dranzukommen.

Auf die Warteliste kann man sich nur eintragen, wenn man zuvor per E-Mail und/oder SMS einen Einladungslink bekommen hat. Auf der Warteliste stehen demnach nur Personen aus der jeweils laufenden Impfkampagne, also aktuell zum Beispiel Über-65-Jährige oder Hochrisikopersonen. Die Warteliste gilt immer nur für die jeweilige Impfstelle und auch nur für einen bestimmten Impftag, danach wird sie automatisch gelöscht. Wer auf der Warteliste stand und nicht vom Impfteam kontaktiert wurde, bekommt auf jeden Fall einen neuen Einladungslink und wird beim nächstmöglichen Termin geimpft.

Das Land Kärnten betont, dass es mit dem Eintrag in die Warteliste nicht garantiert ist, am bestimmten Impftag dranzukommen. Es ist nämlich erst gegen Ende des Impftages klar, wie viele Personen ihre Termine nicht wahrgenommen haben und wie viele Impfdosen daher übrigbleiben. Nur genauso viele Personen können folglich auch von der Warteliste nachrücken. Wer auf der Warteliste steht, sollte an diesem Tag unbedingt telefonisch erreichbar sein.

Die Information über die neue Wartelisten-Funktion hat möglicherweise für Verunsicherung gesorgt, weil es zuvor schon unterschiedliche Wartelisten gegeben hat. Die Wartelisten in den Pflegeheimen, bei der Impfaktion der Über-80-Jährigen und bei den niedergelassenen Ärzten stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Vormerksystem des Landes Kärnten

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