Rekordstrafe für Amazon in der EU

Wie der Informationsdienstleister Bloomberg berichtete, hat der Konzern dagegen diese Woche Berufung eingelegt. Grund für das Urteil war, dass der Online-Händler sich nicht an die strengen Regeln der Europäischen Datenschutzgrundverordnung halte.
Möglich wurde die Strafe durch das Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018. Die erlaubt EU-Datenschutzbehörden, Geldstrafen zu verhängen, die bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen. Die französische Datenschutzgruppe „La Quadrature du Net“, auf Deutsch „Die Quadratur des Netzes“, hatte noch 2018 bei der luxemburgischen Behörde Beschwerde eingelegt, so „Bloomberg“. Amazon hat in Luxemburg seinen EU-Sitz.
Die CNPD hatte geurteilt, dass Amazon durch die Art, wie es die personenbezogenen Daten seiner Nutzer verarbeitet, gegen die DSGVO verstoße. Schon kurz nach dem Urteil im Juli wies Amazon die Entscheidung laut Bloomberg als unbegründet zurück „Es gab keine Datenpanne und keine Kundendaten sind in die Hände Dritter gelangt“, so eine Mitteilung des Konzerns.
In den letzten Jahren war der Online-Riese wegen seiner Datensammelwut aber allgemein stärker in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Unabhängige Händler, die ihre Waren über den Amazon Marketplace verkaufen, und Alexa-Kunden gehören dabei zu den Gruppen, die den Konzern interessieren. Aber auch das Surf- und Kaufverhalten regulärer Kunden nutzt das Unternehmen, um ihnen personalisierte Produkte zu zeigen.
Amazon selbst sagt, dass es die Daten nutzt, um das Kundenerlebnis zu verbessern. Außerdem gebe es Richtlinien vor, wie Mitarbeiter mit den gesammelten Daten umgehen können. Kritiker, aber auch Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber, würden allerdings befürchten, dass sich das Unternehmen durch die schiere Datenmenge einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Gleichzeitig wird Amazon in Europa auch kartellrechtlich geprüft: Es verwende die Daten seiner Nutzer, um seine eigenen Produkte prominenter zu platzieren und sich so gegenüber Drittanbietern einen unfairen Vorteil zu verschaffen, lautet hier Vorwurf.