KÄRNTEN ECHO

Parkgebührenbefreiung rund um die ÖGK in der Kempfstraße 8

Bild: StadtKommunikation
Trotzdem muss die Ankunftszeit mittels Parkuhr angezeigt werden. Und die Parkdauer ist mit drei Stunden limitiert.

Ab 10. Februar startet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) am Standort Kempfstraße 8 wieder mit Covid-19 Impfungen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigten, kommen viele Klagenfurterinnen und Klagenfurter dazu mit dem Auto. Die Landehauptstadt hat daher beschlossen, in einem großräumigen Gebiet rund um den Standort der ÖGK, die Parkgebührenpflicht bis auf Weiteres aufzuheben.

„Die Gebührenbefreiung soll vor allem den Impfwilligen helfen. Es sind dies in erster Linie ältere Menschen. Die Gebührenbefreiung ist ein Entgegenkommen der Stadt und soll nicht von Dauerparkern missbraucht werden. Wir werden daher die Einhaltung der nach wie vor gültigen Kurzparkzone verstärkt kontrollieren“, so Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz.

Im Gebiet, das nördlich vom Viktringer Ring zwischen der Bahnhofstraße und der St. Ruprechter Straße, westlich von der Westseite der St. Ruprechter Straße bis auf Höhe Gabelsbergerstraße, südlich von der Südseite der Gabelsbergerstraße bis auf Höhe der Bahnhofstraße und östlich von der Ostseite der Bahnhofstraße umrahmt wird, besteht also ab 10.2. keine Gebührenpflicht.

Nicht ausgenommen von der Befreiung ist jedoch die maximale Parkdauer von drei Stunden. Das Anzeigen der Ankunftszeit, beispielsweise mittels Parkuhr, ist daher weiterhin unbedingt notwendig. Da nicht genau vorhergesagt werden kann, wann künftig Impftage sein werden und diese abhängig von der Verfügbarkeit der Impfdosen sind, gilt die Gebührenbefreiung ab morgen und bis auf Weiteres ohne Unterbrechung. Ergänzend wird in diesem Gebiet auch an den Parkgebührenautomaten auf diese Regelung hingewiesen. Zusätzlich sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖWD aufklärend vor Ort tätig.

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