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Neues Sozialhilfegesetz vom Kärntner Landtag beschlossen

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Mindestsicherung wird damit abgelöst. Neues Gesetz basiert auf dem Grundsatzgesetz des Bundes, das seit dem Vorjahr in Kraft ist.

Das gestern vom Kärntner Landtag beschlossene neue Sozialhilfegesetz hilft Alleinerziehenden, Senioren, Pflegenden, Kindern und Menschen mit besonderen Bedürfnssen.

Ab 2021 gelten die neuen Regelungen. Alle Spielräume, um für soziale Unterstützung von Seitens des Landes zu sorgen, wurden ausgenützt.

Es gibt keine Staffelung bei den Kindern mehr. Zum Richtwert von 917 Euro gibt es für jedes Kinde 192 Euro dazu. Alleinerziehung bedeutet dann auch den Alleinerzieher-Bonus, der pro Kind einen finanziellen Mehrwert für die Familie bringt.

Menschen mit besonderen Bedürfnissen erhalten zu den 917 Euro einen Zuschlag von 18 Prozent. Bei pflegenden Angehörigen wird das Pflegegeld nicht mehr aufs das Einkommen der Pflegeperson (hauptsächlich Frauen) angerechnet.

Auch bei Senioren ohne eigenen Pensionsanspruch, die mindestens ein Kind großgezogen haben, kommt ab 2021 zu den 917 Euro ein zehnprozentiger Zuschlag dazu.

Der Großteil der sozialen Dienste in der Familie wird von Frauen geleistet. Das führt, aufgrund von dadurch fehlender Pensionszeit, zu Altersarmut. Die Regelungen sind ein Schritt heraus aus der demütigen Bittsteller*innenposition aber noch zu wenig, um Haus- Erziehungs- und Pflegearbeit ihrem Wert entsprechend zu honorieren.

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