KÄRNTEN ECHO

Maskenpflicht an belebten Orten

Bild: Pixabay
In Hermagor und Kötschach-Mauthen gilt seit heute auch eine Maskenpflicht im Freien, an stark frequentierten Orten. Die Verordnung der BH Hermagor gilt von 21. Dezember bis vorerst 03. Jänner.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen im Bezirk Hermagor-Pressegger See und Kötschach-Mauthen gilt seit heute den 21. Dezember bis einschließlich 03. Jänner, an stark frequentierten Orten, auch im Freien die Verpflichtung einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Verordnung, ausgestellt durch die Bezirkshauptmannschaft Hermagor, setzt diese Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19.

Der Mund-Nasenschutz muss in der Gemeinde Hermagor-Pressegger See im Bereich 10.-Oktober-Straße, Wulfeniaplatz, Gasserplatz und Hauptstraße zwischen Gasserplatz und Kärntner Sparkasse getragen werden. In der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen ist ein Mund-Nasenschutz im Bereich B 110 zwischen Schuhaus Sorger und der Pfarrkirche Kötschach zu tragen.

Außgenommen von dieser Verordnung sind Personen die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können (mit ärztlichem Attest) und Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Die Einhaltung wird durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes kontrolliert und wird bei Verstoß strafrechtlich geahndet.

Nachzulesen ist die Verordnung auf der Homepage der Stadtgemeinde Hermagor (www.hermagor.at).

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