KÄRNTEN ECHO

Maibaumaufstellen unter Auflagen erlaubt

Bild: Pixabay
Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung sind generell untersagt. Die Polizei und Bezirkshauptmannschaften werden kontrollieren.

Der Maibaum wird am 1. Mai oder an dessen Vorabend aufgestellt und gilt als Symbol des Lebens und des Wachstums. Eine Tradition, die trotz der coronabedingten Einschränkungen auch heuer hochgehalten werden darf. Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt es sich beim Maibaumaufstellen nämlich „um einen Ort der beruflichen Tätigkeit“. Demnach ist dabei grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Der Mindestabstand kann jedoch unterschritten werden, wenn statt des MNS eine FFP2-Maske getragen wird.

Hingewiesen wird darauf, dass das Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung generell untersagt ist. Das Corona-Experten-Koordinationsgremium des Landes Kärnten ersucht die Bevölkerung, sich im eigenen und im Interesse der Allgemeinheit an die Vorgaben zu halten. Die Polizei und die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften werden die Einhaltung der Schutzmaßnahmen selbstverständlich kontrollieren.

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