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„Lockdown durch die Hintertür“? Corona Quarantäne soll verkürzt werden.

Bild: pixabay
Mit diesem Vorschlag lässt die oberösterreichische Gesundheitsreferentin LH-Vize Christine Haberlander aufhorchen. Die lange Quarantäne bringe kleine und mittlere Unternehmen in Bedrängnis.

Der Vorschlag der LH-Vize Haberlander, die Quarantäne auf 5 Tage zu verkürzen sorgt für frischen Wind in der von sorgenvollen und angstbesetzten Aussagen geführten Diskussionen um die Ausbreitung und Eindämmung des Corona-Virus. Ihre Sorge gilt den klein- und mittelständischen Unternehmen, die aufgrund von derzeit geltenden Verordnungen an den Rand ihrer Existenz gebracht werden.
Haberlander weist auf wissenschaftliche Untersuchungen hin und möchte mit ihrem Vorschlag zu einer Normalisierung im Umgang mit dem Virus beitragen.

Für einen neuen Blickwinkel sorgt ein weiterer Fall in Oberösterreich, von dem in der heutigen Ausgabe der Kronenzeitung berichtet wird. Ein bei dieser Zeitung tätiger Journalist aus Linz hat von seinem Recht Gebrauch gemacht gegen die „Absonderungs- und Anhaltungsmaßnahme nach dem Epidemiegesetz“ Beschwerde einzulegen.

Sein Sohn, der in der Schule – wie die halbe übrige Klasse – positiv getestet wurde, aber symptomfrei blieb, habe erwiesenermaßen seine Eltern nicht angesteckt. Trotzdem verfügte das Amt, dass die Eltern mit dem Kind 10 Tage in Quarantäne bleiben müssen. Zusätzlich mussten die Eltern, trotz negativer Tests, noch einmal selbst 10 Tage in Quarantäne bleiben, nachdem das Kind wieder in die Schule konnte.

Dem Journalisten gelang es, über das Internet, eine Bezirkssrichterin zu überzeugen, dass von ihm, einem nicht angesteckten Erwachsenen, keine Gefahr ausgehe. Die Quarantäne für ihn wurde aufgehoben. Das könnte ein Präzedenzfall werden.
Denn zu wenige von uns wissen über ihr Beschwerderecht Bescheid.

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