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Landesregierung beschließt Abschuss des Fischotters für weitere 2 Jahre

Bild: pixabay
Die 2018 verordnete Jagd auf 43 Fischotter pro Jahr brachte keine Entspannung bei den Kärntner Fischbeständen

Vorausgegangen ist dieser Verordnung ein umfassendes Fischotter-Monitoring, das von der Universität Graz gemeinsam mit Wildbiologen des Landes Kärnten durchgeführt worden war. Es zeigte, dass der Bestand trotz Bejagung nicht abgenommen hat, sondern sich der Fischotter dynamisch in Kärnten ausbreitet. „Parallel dazu haben wir dramatische Rückgänge bei den Fischbeständen. Kärnten hat ein Fischotter-Problem, anders kann man das nicht ausdrücken“, so Gruber.

51 Tiere sollen ab 1.1.2020 getötet werden und der Bejagungszeitraum wird auf weitere zwei Jahre verlängert. Von 1. November bis Ende Februar dürfen also Fischotter gefangen und mit Langwaffen bejagt werden und die Schonzeit für Fischotterweibchen wird vom 1. März bis 31. Oktober verkürzt. Auch wird das Bejagungsgebiet ausgeweitet, da auch die gesamte Forellen- und Äschenregion drastische Rückgänge zu verzeichnen hat. Die getöteten oder gefangenen Fischotter sind an das Amt der Kärntner Landesregierung zu melden.

Kritische Stimmen zur Verordnung vermerken, dass Kärnten auch ohne Fischotter ein ökologisches Problem mit dem Fischbestand habe. Eine Unzahl von kleinen und großen Wasserkraftwerken haben die Fließgewässer des Landes zerstört. Durch Hochwasserschutz, Wasserableitungen für Energie- und Schneeerzeugung, Pumpspeicher, Freitzeitsportarten hat man die Wasserläufe völlig denaturiert. Aufgestaute oder seichte Gerinne sind übrig geblieben. Flachwässer, in dem sich Reiher, Kormorane, Fischotter ihre Mahlzeit holen.

Das jetzt erst Fischtreppen installiert werden – auf Druck der EU – um den Fischbestand wieder zu erhöhen, sei ein politisches Versäumnis der letzten Jahrzehnte gewesen. Sich jetzt am Fischotter zu rächen, ihn abzuschießen, weil er sich natürlich auch in den Fischzuchtanlagen bedient, ist zu hinterfragen.

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