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Landesgericht Klagenfurt weist Schadenersatzklage des Landes ab

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Überhöhte Grundstücksablösen zur Umfahrung von Bad St. Leonhard gehen voraussichtlich in Berufung

Bereits ab 2015 beschäftigte die überteuerte Umfahrung Bad St. Leonhard die Landesregierung, hier besonders den Straßenbaureferenten Gerhard Köfer. Schon damals brachten die Grünen wegen der Umfahrung eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein.

Trotzdem wurde der mehrjährige Prozess gegen den Gutachter, der die Grundstücke zur Umfahrung von Bad St. Leonhard zu hoch bewertet hat, jetzt vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen. Der Anwalt des Landes Kärnten, Christian Puswald, empfiehlt dem Land Kärnten gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Die vier Kilometer lange Umfahrung, 2012 freigegeben, war unter Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) das umstrittenste Bauvorhaben Kärntens. Bereits damals wurden Stimmen laut, die die Kosten der Umfahrung als monströs bezeichneten. Ursprünglich waren 56 Millionen geplant. Nach Kritik des Landesrechnungshofes (LRH) sanken die Kosten auf 46,85 Millionen. Der LRH wies besonders auf die hohen Grundstücksablösen hin. Im Fokus stand der damalige Sachverständige, ein Baumeister, der, wie er selbst mitteilte, die Grundstücke im Vorbeifahren bewertet hat. Er habe die Örtlichkeiten gekannt, meinte er und deshalb, ohne Begehung, seine Einschätzung der Grundstücke festgehalten. Es wurden die Grundstücke von 18 Familien abgelöst.

Ein vom Land beauftragter Sachverständiger hat dann, Jahre später, nachgewiesen, dass die Ablösen zu hoch gewesen waren. Um sich selbst nicht dem Untreuevorwurf auszusetzen, blieb dem Land Kärnten nur die Möglichkeit, den damaligen Gutachter, den Baumeister, zu klagen. Und zwar auf Rückzahlung von um die 800.000 Euro.

Jetzt wurde die Klage vom Richter abgewiesen, da es keine exakt feststellbare Schadenssumme gäbe. Wie der Anwalt, Christian Puswald erläuterte, habe sich der Richter auf ein weiteres, vom Gerichte bestelltes, Gutachten gestützt, indem der damalige Wert der Grundstücke nicht mehr bestimmbar wäre.

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