Keine Wahlwerbung auf Märkten in Klagenfurt

Wie er ergänzt, würde den Mitarbeitern der Marktverwaltung und des Ordnungsamtes durch Wahlwerbe-Aktionen die Kontrolle der Covid-19-Vorschriften auf den Märkten nahezu unmöglich gemacht. Menschenansammlungen sollen ja vermieden werden und die Abstandsregeln sind auf den Märkten sowieso immer wieder schlecht einzuhalten.
Denn als eine der wenigen Märkte in ganz Österreich konnten die Klagenfurter Märkte seit März 2020 auch während der Pandemie durchgehend offen halten und die Bevölkerung mit regionalen Produkten versorgen.
„Die Covid-19-Krise ist noch nicht vorüber und wir dürfen diese Erfolgsgeschichte der Märkte nicht durch Wahlwerbe-Aktionen gefährden. Zudem wird auch das Einkaufserlebnis der Marktbesucher dadurch beeinträchtigt“, so Geiger.
Daher appelliert der Marktreferent, auf Verteilaktionen und sonstige wahlwerbende Tätigkeiten zu verzichten. Es spreche nichts dagegen, mit einer wahlwerbenden Jacke und Ähnlichem über den Markt zu gehen, jedoch sei die Einhaltung der geltenden Covid-19-Vorschriften unbedingt sicherzustellen. Geiger: „Ich bin überzeugt, dass alle wahlwerbenden Parteien mit diesem Vorschlag einverstanden sind. Es geht hier nicht um die Politik, sondern darum, dass die Klagenfurter Bevölkerung ihre Märkte uneingeschränkt besuchen kann und keine unvorteilhaften Bilder von Menschenansammlungen und Ähnlichem entstehen.“