KÄRNTEN ECHO

Kärntner Seenvolksbegehren im Landtag vorgelegt

Bis zur Verankerung in der Landesverfassung sehen die Initiatoren Gerhard Godescha und Walter Polesnik noch einen langen und steinigen Weg vor sich

Der Kärntner Landtag hat die beiden Initiatoren des Seenvolksbegehren in den öffentlichen Ausschuss des Landtags geladen. Mit 11.717 getätigten Unterschriften gab es eine überwältigende Zustimmung der Kärntner und Kärntnerinnen für das Volksbegehren zum Schutz der heimischen Seen. Einige Punkte wie die elektronische Erfassung aller im Besitz des Landes und der Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke, die Wegefreiheit der Uferflächen und die Widmung der Motorbootabgabe zum Ankauf von Grundstücken stoßen bei den Parteien auf Konsens.

Auch das der Verkauf von öffentlichen Grundstücken verboten werden sollte stößt auf offene Ohren, aber zum geforderten Neubebaungsverbot an den Seen wurden im Hintergrund Stimmen laut, dass sich da die ÖVP quer legen würde.

Wie üblich wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Dort sollen die Forderungen intensiv mit Gemeinde- und Tourisimusreferat besprochen werden. Einige der Landtagsabgeordneten schielen auf die zukünftigen Gemeinderatswahlen indem sie sich bedeckt halten und meinen, Bebauungsverbote würden Gemeindeinvestitionen schmälern und damit Gemeindevermögen vernichten. Aber es werde sicher das Thema „Zweitwohnsitze“ im Wahlkampf gekocht werden, meinen andere.

Ausschussvorsitzender Reinhard Rohr erwähnt, dass es anderen Bundesländern bereits gesetzliche Regelungen für freie Seezugänge gäbe. So will er Experten für Raumordnung und Naturschutz aus Salzburg und Öberösterreich als Auskunftspersonen in den Ausschuss einladen.

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