KÄRNTEN ECHO

Ab Montag verschärfte Abstandsregeln und verpflichtender MNS-Schutz

Bild: Anastasia Gepp, pixabay
Das Tragen von Nasen-Mundschutz wird auf zahlreiche weitere Bereiche ausgedehnt, diese gilt nun im gesamten Handel und bei jeglicher Form des Kundenkontakts

In der neuen Verordnung, die ab Montag gilt, werden nun auch zusätzlich Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive sowie sonstige Freizeiteinrichtungen mit einbezogen. Maskenpflicht gilt für Gäste und Personal bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen, somit auch beim Parteienverkehr mit Verwaltungsbehörden und Gerichten.

Auch die Verschärfung in der Gastronomie soll verhindern, dass enges Zusammenstehen zu Infektionen führen kann. So wird Essen und Trinken nur mehr im Sitzen erlaubt sein und zwar an „Verabreichungsplätzen“, also an Tischen. Am Tisch darf die Maske abgenommen werden, das Personal muss sie aber anbehalten. Zu anderen Besuchern derselben Lokalität hat man den Abstand von einem Meter einzuhalten. Die Sperrstunde bleibt, vorläufig bei Ampelfarbe gelb, bis ein Uhr.

Die Verschärfung der Corona-Regeln gilt für alle Veranstaltungen, hier werden die Teilnehmerzahlen reduziert, und auch für den Schulbereich, wo Lehrer und Schüler außerhalb der Klasse Masken tragen müssen. Auch bei Sportveranstaltungen in Innenräumen muss eine Maske aufgesetzt werden.

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