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Kärntner Raumordnung Neu

Bild: pixabay
Begutachtungsfrist endet am 12. September 2020

Seit 2018 wird zwischen SPÖ und ÖVP das neue Raumordnungsgesetz ausgearbeitet. Sie soll strenger ausfallen als die alte und der teuren Zersiedelung der Landschaft einen Riegel vorschieben. Den Gemeinden soll es dann möglich sein die Ortskerne wieder zu beleben. Die Zweitwohnsitze werden darin behandelt und es werden schnellere Verfahren in der Bauordnung möglich sein. Anscheinend gibt es aber noch immer eine Hürde und zwar die Rückwidmung, bzw. Widmungsabgabe für Jahrzehnte unbebautes Bauland. Die Bauernbündler der ÖVP wehrten sich dagegen und auch einige in der SPÖ murrten darüber, wie es hieß.

Im neuen Gesetz heißt das jetzt Mobiliserungsabgabe. Die geplante Mobiliserungsabgabe soll wieder Bewegung in die alten, seit Jahrzehnten gewidmeten Baulandflächen in den Gemeinden bringen. Bleibt die Fläche  weiterhin unbebaut muss der Besitzer je Quadratmeter eine Abgabe an die Gemeinde leisten. Ab welcher Grundstücksgröße welcher Betrag gilt, darüber wird noch verhandelt. Die Mobiliserungsabgabe soll eine „Kann“-Variante werden, den Gemeinden also die Möglichkeit offen lassen die Abgabe einzuheben oder zu unterlassen. Daniel Fellner (SPÖ) tritt für die Abgabe ein. Seiner Ansicht nach geht eine, jahrzehntelang nicht verwendete, Widmung an der realen Lebenssituation in den Gemeinden vorbei. Politische Entscheidungen sollen wieder zu mehr Handlungsmöglichkeiten führen.

Die Oppositionspolitiker (Team Kärnten und FPÖ) bekritteln, mit Blick auf die neue Raumordnung, die Flucht von Investoren aus Kärnten und einen „Todesstoß“ für die Gemeinden.

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