KÄRNTEN ECHO

Innsbrucker Anwälte bringen beim Verfassungsgerichtshof Antrag gegen Distance Learning ein

Bild: pixabay
Vollmundige Erklärungen zum Tag der Kinderrechte sehen in Österreich anders aus. Zwei Anwälte vermissen die sachliche Rechtfertigung alle Schulen zu schließen und klagen.

Die Schulsperren im zweiten Lockdown bringen viele Eltern zur Verzweiflung. Gerade für Kinder und Jugendliche, die zu den Verlierern der Pandemie gehören, sollte als gemeinsamer Nenner die Bildung und der reale Kontakt zu ihren Schulfreunden in der Schule das Wichtigste sein.

Kinder- und Jugendanwaltschaften betonen, dass der Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern besagt, dass das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung haben muss. Das geschieht derzeit nicht.
Deshalb brachten die Innsbrucker Anwälte Dietmar Czernich und Günther Gast gestern einen Individualantrag wegen der Umstellung auf Distance Learning beim Verfassungsgerichtshof ein. Es gehe ihnen nicht um die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, aber sie vermissen die sachliche Rechtfertigung, dass alle Schulen ohne Differenzierung, auf Druck des Bundeskanzleramtes, geschlossen werden mussten. Es sei auch keine Aufteilung der Klassen erfolgt.
Das Ergebnis des Gurgeltests an den Schulen zeigte, dass 40 von 10.500 Proben positiv waren. Nur wurde nicht gesagt, dass die Hälfte der positiven Proben von den Lehrern waren. Besonders die unter 10-jährigen spielen in der viralen Verbreitung eine untergeordnete Rolle.

Mit dem Sperren der Schulen werden den Kindern und Jugendlichen wichtige Kontakte verweigert. Es fällt alles weg: Großeltern, Lehrer, Freunde, Bewegung beim Sport. Eine Mutter meint dazu, wie geht es Menschen, die an der Armutsgrenze leben? Oder zuhause mit Eltern, die ihren Job verloren haben oder krank sind? Was wird das für soziale Folgen für unsere Gesellschaft haben?

© 2020 - 2024 KÄRNTEN ECHO - Ein Projekt vom Verein zur Förderung freier Berichterstattung