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Hundeschulen sollen wieder geöffnet werden

Bild: pixabay
Auch weitere Themen wie der Tiertransport, das Töten von männlichen Küken, die Bekämpfung von Tierseuchen sowie Schlachtungen am Bauernhof standen auf der Agenda im Ausschuss des Nationalrats.

SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck zeigt sich erfreut über den SPÖ-Erfolg zur Öffnung der Hundeschulen, den sein Antrag wurde im heutigen Tierschutzausschuss von allen Parteien angenommen.

Viele Menschen haben sich im Lockdown Tiere zugelegt, diese können eine wichtige emotionale Stütze sein. Junge Hunde müssen aber trainiert werden, zum eigenen Wohl und zur Gefahrenprävention. Natürlich muss es im Sinne der Gefahrenprävention auch strenge Corona-Sicherheitsmaßnahmen geben. Keck drängt nun auf möglichst schnelle Umsetzung. Dieser Forderung nach rascher Öffnung der Hundeschulen will Gesundheitsminister Rudolf Anschober übrigens schon in der kommenden Woche Rechnung tragen

Notwendig wurde die Beschlussfassung der Veterinärrechtsnovelle 2021 aufgrund des Umstands, dass ab 21. April 2021 EU-weit neue Vorschriften für den Bereich Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung gelten werden. Die entsprechende Basisverordnung wurde bereits 2016 erlassen und mittlerweile um zahlreiche Durchführungsverordnungen und delegierte Verordnungen ergänzt. Die letzten wurden erst im Dezember 2020 kundgemacht. Geplant war laut ÖVP und Grünen, die unionsrechtlichen Vorgaben übersichtlich in einem Durchführungsgesetz zusammenzuführen, aufgrund der knappen Zeit bis April geht sich das ihnen zufolge aber nicht mehr rechtzeitig aus. Dem Wunsch zahlreicher Mitgliedstaaten, das Anwendungsdatum um ein Jahr zu verschieben, sei die EU-Kommission nicht nachgekommen, halten Franz Eßl (ÖVP) und Olga Voglauer (Grüne) bedauernd in der Begründung des Antrags fest.

Als Übergangslösung soll daher nun ein Gesetz beschlossen werden, in dem die ab April geltenden EU-Rechtsakte aufgelistet sind. Damit wird die Vollziehung des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts gewährleistet, heißt es dazu in den Erläuterungen. Betroffen sind das Tierseuchengesetz zur Bekämpfung von Tierseuchen, das Tiergesundheitsgesetz zur Überwachung von Tierkrankheiten und das Bienenseuchengesetz zur Bekämpfung von Bienenseuchen. Es sei notwendig, die drohende Vollziehungslücke zu schließen, sagte Clemens Stammler (Grüne).

Kritisch zur Novelle äußerten sich SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan und NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler. Die Regierung hätte fünf Jahre Zeit gehabt, sich vorzubereiten, sagte Silvan. Nun komme der Antrag „fünf Minuten vor zwölf“ und sei noch dazu „völlig ungeeignet“. Die Landesbehörden, die die gesetzlichen Bestimmungen zu vollziehen haben, seien ab 21. April mit einander widersprechenden Rechtsnormen konfrontiert. So schreibe die EU bei einer bestimmten Viruserkrankung von Zuchttauben die sofortige Tötung der Tiere vor, während das österreichische Gesetz lediglich Quarantäne- und Desinfektionsmaßnahmen vorsehe.

Auch nach Ansicht von Fiona Fiedler hätte Österreich schon weitaus früher Schritte setzen können, zudem wies sie auf Rechtschreibfehler im Antrag hin. Die NEOS können sich ihr zufolge aber eine Zustimmung zur Initiative im Plenum vorstellen, wenn der Antrag überarbeitet wird.

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