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Handys können Herzschrittmacher stören

Bild: pixabay
Wegen starker Magnetfelder können Smartphones Menschen mit eingesetzten Defibrillatoren oder Herzschrittmachern gefährden. US-Forscher empfehlen deshalb nun einen Mindestabstand von 15 Zentimetern.

Wie der ORF auf seiner Science-Seite vor einigen Tagen berichtete leben ungefähr 50.000 Menschen in Österreich mit einem Herzschrittmacher. Smartphones und andere mobile Geräte gehören für diese Personen genauso zum Alltag wie ihre medizinischen Instrumente. Neueste Technik-Gadgets können diese aber beeinträchtigen, heißt es in einer Studie, die kürzlich in der Fachzeitschrift „Heart Rhythm“ veröffentlicht wurde.

Für die Studie untersuchten die Forscher neueste Mobiltelefone und Smart Watches (iPhone 12 und Apple Watch 6). Das Magnetfeld des jeweiligen Geräts wurde mit wachsender Distanz zum Herzschrittmacher zwar schwächer und somit ungefährlicher. Aber erst ab einem Abstand von 15 Zentimetern bestehe keine Gefahr mehr, erklärt der Studienleiter Seth Seidman von der US-Arzneimittelbehörde FDA. Deshalb sollten elektronische Geräte nicht in der Brusttasche über dem Herzschrittmacher getragen werden, was sehr viele Personen eigentlich machen. Ob mit oder ohne Herzschrittmacher.

Die wenigstens Menschen wissen, dass der Herzschlag durch den Sinusknoten im rechten Vorhof des Herzens aktiviert wird. Die Gewebestruktur, die aus Muskeln und Nerven besteht, ist der primäre elektrische Taktgeber für das Herz, damit es sich zusammenzieht und Blut durch den Körper pumpt..

Momentan sei das Risiko für Patienten und Patientinnen zwar noch gering. Aber die Zahl der Elektrogeräte mit starkem Magnetfeld würden künftig steigen und daher gibt die Studie den Hinweis, sich frühzeitig über die Risiken zu informieren. Störungen treten nämlich auf, weil Medizingeräte in den sogenannten „Magnetmodus“ wechseln können – eine Art Notfallmodus, der vor Unregelmäßigkeiten schützen soll und das Gerät in einen Ruhezustand versetzt. Der Modus kann aber auch durch starke umliegende Magnetfelder aktiviert werden und dem Patienten oder der Patientin ungewollt schaden.

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