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Geflügelpest: weitere positive Fälle bei Wildvögeln bestätigt

Bild: pixabay
Gesundheitsministerium setzt Vorsichtsmaßnahmen in betroffenen Gebieten. Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich. Keine Übertragung durch Lebensmittel.

Seit Ende Oktober 2020 treten in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand Fälle von Geflügelpest auf. Diese stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug.

Nach dem ersten bestätigten Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) bei einem am 4. Februar verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich gab es folgende weitere bestätigte Fälle am 10. Februar: ein Schwan in Wien (H5N8) und zwei Schwäne in der Südsteiermark (H5N5).

Das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel ist als sehr hoch einzuschätzen. Daher erlässt das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES und der VetmedUni Vienna, eine absolute Stallpflicht für jene Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten. Eine betreffende Verordnung wird seitens des Ministeriums kommende Woche erlassen. Das Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium appellieren an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Regelungen möglichst rasch umzusetzen. Die Maßnahmen sind ab Erlass der Verordnung bis auf weiteres gültig und werden laufend evaluiert. Alle anderen Betriebe können die schon bisher vorgesehenen Ausnahmen, unter strikter Einhaltung der dabei vorgesehenen BIO-Sicherheitsmaßnahmen, in Anspruch nehmen.

Die derzeit in Österreich festgestellten Stämme (H5N8 und H5N5) sind für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

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