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Europäisches Patent auf Saatgut normaler Wassermelonen vergeben

Symbolfoto | Bild: Pixabay
Die Firma Nunhems (BASF) hat ein europäisches Patent auf Wassermelonen aus konventioneller Zucht erhalten, obwohl das eigentlich nicht erlaubt ist.

Eine spezielle Art der Wassermelone wurde in einem Hausgarten entdeckt und von der Firma Nunhems (eine Marke von BASF) so weitergezüchtet, dass die Melonen keine Kerne mehr enthalten. Die Pflanze fiel durch ihren buschigen Wuchs auf, der im Anbau weniger Platz verbraucht. Auf diese Sorte hat Nunhems nun beim europäischen Patentamt (EPA) ein europaweites Patent angemeldet – das sorgt für Aufsehen.

Dass Konzerne auf ihre Züchtungen Patente anmelden, ist gängige Praxis. Dadurch darf das Saatgut für diese Pflanze nur mehr von vom Konzern bewilligten Quellen bezogen werden. Damit man eine Pflanze patentieren kann, muss man nachweisen, dass man sie genetisch so verändert hat, wie sie in der Natur bisher nicht vorkam. Das ist gar nicht so einfach, denn auch die Pflanzenwelt in der freien Natur ist wechselnden Umwelteinflüssen ausgesetzt, an welche sich die Pflanzen permanent anpassen. Diese Anpassung findet sich dann natürlich in der DNA, also den Genen der Pflanzen wieder. Vor allem der Klimawandel sorgt im Moment dafür, dass sich die Pflanzenwelt stark verändert, und damit ihre genetische Zusammensetzung.  Zunehmend versuchen Konzerne Patente auf Saatgut von Pflanzen zu kriegen, die es in der Natur eigentlich gibt und immer mehr Leute finden das alarmierend.

Der Verein „Keine Patente auf Saatgut“ wirft der EPA nun vor, mit Tricks zu arbeiten, um Konzernen durch die Hintertür zu ermöglichen, Patente auf konventionelle Pflanzen anzumelden, obwohl das eigentlich in der EU nicht erlaubt ist. Der Verein hat auch eine EU-weite Petition gegen Saatgut-Patente am Laufen, die bereits 190.000 Menschen unterschrieben haben. Mehr Informationen zu Saatgut-Patenten finden sie auf der Homepage des Vereins unter no-patents-on-seeds.org.

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