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EU-Parlament fordert ein „Recht auf Reparatur“

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Der immer größeren Verschwendung von Konsumartikeln und der Kurzlebigkeit von Elektrogeräten will das EU-Parlament mit dem Vorstoß einen Riegel vorschieben.

Weihnachten naht, das Fest des Konsumrausches. Da ist die Initiative des EU-Parlaments ein Anstoß zum nachdenken über unser eigenes Konsumverhalten. Wie oft werden Geräte, die wir gekauft haben nach einer kurzen Verwendung defekt. Eine Reparatur zahlt sich nicht aus, weil das Zeug so billig war. Oder falls sie sich auszahlt, gibt es keine Ersatzteile. Oder das Gerät kann garnicht geöffnet werden, weil die Plastikhülle aus einem Guss ist. Usw. Wir kennen das. Wir ärgern uns. Also weg damit.

Jetzt will das EU-Parlament den Wegwerf-Wahnsinn stoppen. In einem Entschließungsantrag wird die EU-Kommission aufgefordert  den Verbrauchern ein „Recht auf Reparatur“ einzuräumen. Es wird eine längere Garantiedauer verlangt, Ersatzteile, sowie ein Zugang zu Informationen über Reparatur und Wartung der Geräte. Es soll mehr Unterstützung beim Wiederverkauf von gebrauchten Geräten geben und ein Recht auf nachhaltige Herstellungsverfahren. Auch rechtliche Hürden bei Reparaturarbeiten sollen beseitigt werden, wie das Reparieren nur mit Originalteilen der Hersteller oder das nur der Produzent des Gerätes das Gerät reparieren darf.

Die Grünen im EU-Parlament freuen sich über den Vorstoß und bilden mit dem Delegationsleiter Andreas Schieder (SPÖ) eine Argumentationslinie für einen langlebigen und nachhaltigen Einsatz von Konsumgütern. Nur die ÖVP und die meisten EVP-Abgeordneten enthielten sich der Stimme. Ein Hinweis aus ihrer Runde war, es wäre weltfremd lange Garantien auf ein Gerät zu geben und warum sollten Ersatzteile produziert und gelagert werden.

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