Die Verlängerung des Lockdowns bringt neuerliche Verschärfung

Der Corona-Lockdown wurde mit der gestrigen Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde um weitere zehn Tage verlängert. Weiters wurden bestimmte Besuchsregeln präzisiert. Ab heute ist es so, dass die erlaubten Kontakte nur mehr „Eltern, Kinder und Geschwister“ betreffen. Die Großeltern sind nicht mehr auf der Liste.
Weiters wird festgehalten, dass zu den „einzelnen wichtigen Bezugspersonen“ nur mehr die „engsten Angehörigen“ gehören (wie oben). Jemanden zu treffen, mit dem ich telefoniere oder online Kontakt habe, ist nicht mehr erlaubt.
Der besagte Kontakt zu den Großeltern heißt, eine Einzelperson trifft die Großeltern gemeinsam oder mehrer Haushaltsangehörige treffen einen Großelternteil. Das Betreuen von betreuungsbedürftigen Personen ist weiter möglich.
Auch zum Offenhalten von Waffengeschäften gibt es ein Änderung: Es ist nur mehr gestattet, Waffen und Waffenzubehör zu kaufen, sofern der Erwerb zu beruflichen Zwecken „zwingend unaufschiebbar erforderlich ist“, also für die Jagdausübung.