KÄRNTEN ECHO

Die Verlängerung des Lockdowns bringt neuerliche Verschärfung

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Hausbesuche von körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur sind jetzt verboten. Ausnahmen gibt es nur für Pflegedienste in der Betreuung zu Hause.

Der Corona-Lockdown wurde mit der gestrigen Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde um weitere zehn Tage verlängert. Weiters wurden bestimmte Besuchsregeln präzisiert. Ab heute ist es so, dass die erlaubten Kontakte nur mehr „Eltern, Kinder und Geschwister“ betreffen. Die Großeltern sind nicht mehr auf der Liste.

Weiters wird festgehalten, dass zu den „einzelnen wichtigen Bezugspersonen“ nur mehr die „engsten Angehörigen“ gehören (wie oben). Jemanden zu treffen, mit dem ich telefoniere oder online Kontakt habe, ist nicht mehr erlaubt.

Der besagte Kontakt zu den Großeltern heißt, eine Einzelperson trifft die Großeltern gemeinsam oder mehrer Haushaltsangehörige treffen einen Großelternteil. Das Betreuen von be­treu­ungs­be­dürf­ti­gen Per­so­nen ist weiter möglich.

Auch zum Of­fen­hal­ten von Waf­fen­ge­schäf­ten gibt es ein Änderung: Es ist nur mehr ge­stat­tet, Waf­fen und Waf­fen­zu­be­hör zu kau­fen, so­fern der Er­werb zu be­ruf­li­chen Zwe­cken „zwin­gend un­auf­schieb­bar er­for­der­lich ist“, also für die Jagdausübung.

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