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Dienstanweisung der Bürgermeisterin regt auf

Bild: Pixabay
Klagenfurts Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz erteilte eine Dienstanweisung, die laut Experten an die Grenzen des Stadtrechtes gehe. Der Ausschuss des Landtags wird sich damit in der nächsten Sitzung befassen.

Im März diesen Jahres wurde bekannt, dass über einen Zeitraum von 22 Jahren 1,76 Millionen Euro aus der Stadtkassa verschwunden sind.  Nun regt eine Dienstanweisung der Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz auf. Sie fordert ein Prüfungshandbuch der Angelegenheit und dieses müsse ihr vorgelegt werden. Laut Juristen ist diese Dienstanweisung an der Grenze des Stadtrechtes, wenn sie es nicht sogar überschreitet.

Nach Paragraf 89 der Stadtverordnung ist der Direktor des Kontrollamtes an keine Weisungen gebunden. Laut der Bürgermeisterin sei diese Dienstanweisung aber absolut notwendig, da das Kontrollamt eine unwirksame Kassaprüfung durchgeführt hätte. Das Prüfungshandbuch wird von der zuständigen Stelle erarbeitet und sie werde in den Prozess nicht eingreifen, so die Bürgermeisterin.

Kommende Woche wird auch diese Dienstanweisung vom Kontrollausschuss des Landtags unter die Lupe genommen, so Elias Molitschnig (Grüne), Obmann des Ausschusses. Außerdem meinte er, dass im Bereich „interne Kontrolle“ im Kontrollamt viel Handlungsbedarf besteht. Es sollte ausgeweitet und überarbeitet werden, damit nicht nur der Leiter des Kontrollamtes, sondern auch vereinzelte Mitarbeiter weisungsfrei wären.

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