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Coronatests für Besucher in Pflegeheimen

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Die Antigen-Schnelltests werden von 25. bis 27. Dezember in allen Bezirksstädten Kärntens in den Teststraßen des Roten Kreuzes durchgeführt.

Die neue Verordnung des Bundes sieht für Besucher von Angehörigen in Altenwohn- und Pflegeheimen einen verpflichtenden Antigen- oder PCR-Test vor. Der Antigen-Test darf zudem nicht älter als 24 Stunden sein. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und das Rote Kreuz Kärnten arbeiteten gemeinsam eine Lösung.

„Wir haben heute mit dem Roten Kreuz sicherstellen können, dass die Besucher von Angehörigen während der Feiertage getestet werden und ihre Eltern und Großeltern in Heimen innerhalb der vorgeschriebenen Test-Zeitspanne besuchen können. Damit sind Besuche in der hochsensiblen Weihnachtszeit möglich und sorgen für Sicherheit und Gewissheit bei Besuchern, Bewohnern und den Mitarbeitern in den Heimen“, so Landeshauptmann Peter Kaiser in einer Presseaussendung.

Die Antigen-Schnelltests werden von 25. bis 27. Dezember in allen Bezirksstädten Kärntens in den Teststraßen des Roten Kreuzes durchgeführt. Von 7 bis 19 Uhr können sich die Besucher von Angehörigen unter der Telefonnummer 14844 anmelden. Nähere Informationen wo die Testungen dann stattfinden erhalten die Personen am Telefon.

Getestet wird in den Bezirken an diesen 3 Tagen von 11 bis 12 Uhr. In Klagenfurt und Villach ausschließlich von 14 bis 16 Uhr. Die Testungen sind nur unter vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.

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