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Corona-Schutzimpfung bringt Besuchslockerung für Alten- und Pflegeheime

Bild: Pixabay
Ab 7.4.2021 sind vier Besuche mit zwei Besucher*innen pro Bewohner*in und Woche möglich.

Die 7. Novelle der 4. Schutzmaßnahmenverordnung, die am Dienstag mit dem Hauptausschuss des Nationalrates ins Einvernehmen gesetzt werden soll, sieht vor, dass Bewohner*innen wöchentlich vier Besuche, mit jeweils zwei Personen empfangen können. Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge, sowie bei der Begleitung kritischer Lebensereignisse bleiben uneingeschränkt möglich. Bewohner*innen können weiterhin durch pflegende Angehörige (maximal zwei) täglich im Alten- und Pflegeheim unterstützt werden. Von diesen Regelungen sind auch die stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe umfasst.

Die Umsetzung der Novelle wird voraussichtlich ab 07.04.2021 mit Inkrafttreten der Verordnung möglich sein. Bei allen Besuchen müssen die notwendigen Hygienevorschriften FFP2 Maske, Testung und Abstände eingehalten werden. Das Sozialministerium bietet den Alten- und Pflegeheimen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Besuchen an.

Die jeweiligen Träger können auch je nach Infektionslage zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen inklusive Besuchsbeschränkungen umsetzen.

„Ich freue mich sehr, dass diese Lockerung möglich ist. Sie zeigt, dass mehr Impfungen auch ein Stück Normalisierung bringen können. Dabei möchte ich auch den Mitarbeiter*innen in der Pflege für ihr unermüdliches Engagement in dieser schwierigen Krise danken“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober (GRÜNE).

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