KÄRNTEN ECHO

Bund lässt Charge von AstraZeneca aus dem Verkehr ziehen

Bild: Pixabay
Auf Anordnung des Bundes werden keine Impfungen mit der Chargennummer ABV 5300 verabreicht. Die ausgefallenen Termine werden ehestmöglich nachgeholt.

Nach dem Tod einer Niederösterreicherin, die zwölf Tage zuvor ihre erste Teilimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erhalten hatte, und dem Bekanntwerden eines Falls einer Lungenembolie in zeitlicher Nähe zur Impfung, ebenfalls in Niederösterreich, wurde die verwendete Charge (ABV 5300) auf Anweisung des zuständigen Bundesministeriums aus dem Verkehr gezogen.

Auch nach Kärnten waren Impfdosen dieser Charge geliefert worden. Die zuständigen Behörden wurden sofort informiert und die Impfungen dieser Charge wurden aus dem Verkehr gezogen. Andere Chargen des AstraZeneca Impfstoffs werden weiter verabreicht. Termine die aufgrund des Impfstopps abgesagt werden müssen, sollen so schnell wie möglich nachgeholt werden.

„Aktuell gibt es noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung. Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo keine dahingehend besorgniserregenden Daten oder Signale. Auch in der sofort veranlassten internationalen Analyse der Nebenwirkungsmeldungen zeigt sich bisher keine Häufungen ähnlicher Fallberichte“, so heisst es in dem Schreiben der Bundesregierung an die Bundesländer.

Alle notwendigen Untersuchungen laufen auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollständig ausschließen zu können. Sicherheitshalber werden die Restbestände der betroffenen Impfstoff-Charge nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verimpft.

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