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Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein aufgrund britischer Virusmutation mit weiteren Mutationsmerkmalen

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Testpflicht gilt von 31.03.2021, 0 Uhr bis 14.04.2021, 24 Uhr - auf Wunsch des Gesundheitsministeriums auch Ausreisetestpflicht für Nordtirol im selben Zeitraum

In enger Abstimmung zwischen der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, dem Corona-Einsatzstab des Landes Tirol, dem Gesundheitsministerium und der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit in Wien wird aufgrund des Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) ab Mittwoch, 31.03.2021, 0 Uhr, bis Mittwoch, 14.04.2021, 24 Uhr, eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein umgesetzt.

Damit wird die bereits bestehende Maßnahme für den Bezirk Schwaz auf Vorschlag der Gesundheitsbehörde in Kufstein auch auf den Bezirk Kufstein ausgedehnt. Nachdem die südafrikanische Variante von den Tiroler Gesundheitsbehörden aufgrund der gesetzten sehr strengen Maßnahmen erfolgreich zurückgedrängt werden konnte, setzt sich in Tirol wie in anderen Teilen Österreichs und Europas zusehends die britische Virusmutation durch.

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