Änderung der Kärntner Gemeinderats- und Landtagswahlordnung im Landtag beschlossen

Der Kärntner Landtag hat einige Neuerungen der Wahlordnung beschlossen. Diese sind ab der nächsten Gemeinderatswahl im Februar 2021 gültig.
Eine Neuerung ist die Stimmabgabe gleich beim Abholen der Briefwahlkarte. So werden Gedränge und Warteschlangen am Wahltag vermieden. Diese Möglichkeit kommt zum Vorwahl-Freitag dazu, denn zehn Tage vor dem eigentlichen Wahltermin muss es in jeder Gemeinde ein geöffnetes Wahllokal geben. Diese Neuerung unterstützt auch die Covid-19 Sicherheitsbestimmungen.
Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer kärntenweit gültigen, finanziellen Entschädigung für Wahlbeisitzer. Der Landtag beschloss, dass Wahlbeisitzer einheitlich 150 Euro erhalten sollten, denn Gemeindebedienstete erhielten für die Sonntagsüberstunden 200 Prozent abgegolten. Die unterschiedlichen Regelungen in den Gemeinden wurden dadurch vereinheitlicht. Manchmal gab es nämlich für den stundenlangen Dienst der Beisitzer nur ein Essen. Dadurch soll es auch in den Gemeinden leichter werden Wahlbeisitzer zu finden.
Eine weitere Neuerung betrifft das Wählen mit der Wahlkarte. Bei den nächsten Landtagswahlen kann mit der Wahlkarte nur noch im eigenen Wahlkreis und nicht mehr kärntenweit gewählt werden. So werden Wahlkartenstimmen gleich in den Gemeinden (statt am nächsten Tag von der Bezirkswahlbehörde) ausgezählt. Das Wahlergebnis steht dann am Sonntag fest und Mandatsverschiebungen am Montag sind dann Vergangenheit.