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Änderung der Kärntner Gemeinderats- und Landtagswahlordnung im Landtag beschlossen

Bild: pixabay
Ab der nächsten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2021 kann die Stimme bereits beim Abholen der Briefwahlkarte abgegeben werden.

Der Kärntner Landtag hat einige Neuerungen der Wahlordnung beschlossen. Diese sind ab der nächsten Gemeinderatswahl im Februar 2021 gültig.

Eine Neuerung ist die Stimmabgabe gleich beim Abholen der Briefwahlkarte. So werden Gedränge und Warteschlangen am Wahltag vermieden. Diese Möglichkeit kommt zum Vorwahl-Freitag dazu, denn zehn Tage vor dem eigentlichen Wahltermin muss es in jeder Gemeinde ein geöffnetes Wahllokal geben. Diese Neuerung unterstützt auch die Covid-19 Sicherheitsbestimmungen.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer kärntenweit gültigen, finanziellen Entschädigung für Wahlbeisitzer. Der Landtag beschloss, dass Wahlbeisitzer einheitlich 150 Euro erhalten sollten, denn Gemeindebedienstete erhielten für die Sonntagsüberstunden 200 Prozent abgegolten. Die unterschiedlichen Regelungen in den Gemeinden wurden dadurch vereinheitlicht. Manchmal gab es nämlich für den stundenlangen Dienst der Beisitzer nur ein Essen. Dadurch soll es auch in den Gemeinden leichter werden Wahlbeisitzer zu finden.

Eine weitere Neuerung betrifft das Wählen mit der Wahlkarte. Bei den nächsten Land­tags­wah­len kann mit der Wahl­kar­te nur noch im ei­ge­nen Wahl­kreis und nicht mehr kärn­ten­weit ge­wählt wer­den. So werden Wahl­kar­ten­stim­men gleich in den Ge­mein­den (statt am nächs­ten Tag von der Be­zirks­wahl­be­hör­de) aus­ge­zählt. Das Wahl­er­geb­nis steht dann am Sonn­tag fest und Man­dats­ver­schie­bun­gen am Mon­tag sind dann Ver­gan­gen­heit.

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