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Ab Oktober kommt ein neues Corona-Gesetz

Bild: pixabay
Es gibt zwar deutliche Verbesserungen, aber Experten weisen auch auf Mängel hin

Die im neuen Gesetz verankerten Regeln zur Eindämmung von Covid-19 werden morgen im Nationalrat beschlossen.
Sie sollen, laut ORF.at und Wiener Zeitung, Betretungsverbote in Betriebsstätten, an Arbeitsorten, in Verkehrsmitteln und öffentlichen Orten enthalten. Ausgenommen ist nur der private Bereich.
Das heißt, für Wohnungen und Häuser (inclusive Gärten, Keller, Garagen etc.) kann die Regierung auch in Zukunft keine Einschränkungen erlassen. Es können jedoch Untersuchungen in privaten Räumlichkeiten möglich sein, die nicht für Wohnungszwecke angemietet wurden. Das bezieht sich dann auf Vereinslokale und Sportstätten.

Der Gesundheitsminister Rudolf Anschober weist auch darauf hin, dass nur beim Zusammenbruch der medizinischen Versorgung eine Ausgangssperre verhängt werden wird. Aber dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs zu bestimmten Zwecken zulässig wäre.
Die Verpflichtung für Betriebe, Veranstalter und Vereine die Daten ihrer Gäste und Besucher zu ermitteln und 28 Tage, zwecks Contact Tracing aufzubewahren, wurde gestrichen. Es gibt jetzt nur die Verpflichtung, Daten über grenzüberschreitende Reisen auf Verlangen dem Gesundheitsministerium zur Verfügung zu stellen. Besonders hingewiesen wurde dabei auf Hotels, Fluglinien und die Bahn.

Im Gesetzesentwurf gibt es keinen unbegrenzten Lockdown mehr. Er kann aber für zehn Tage ausgesprochen werden. Das Covid-19 Gesetz gilt jetzt bis Mitte 2021, kann aber von der Regierung verlängert werden.

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