KÄRNTEN ECHO

Ab 1. Oktober können Schanigärten offen bleiben

Bild: pixabay
Umweltschutzorganisationen kritisieren scharf die Vergeudung von Energie durch Heizstrahler im Freien. Wirtschaftsinteressen und ökologische Bedenken sollten sich die Waage halten, wird verlangt.

Die neuen, alten Sicherheitsregeln in Coronazeiten und die Empfehlungen der Bundesregierung zu mehr Homeoffice lassen die Wirtschaftsbetriebe schaudern. Besonders die Gastronomie, die ja von der Geselligkeit der Besucher und Besucherinnen lebt, fürchtet sich vor den auf die Betriebe zukommenden erneuten Einschränkungen.

Um dem entgegenzusteuern hat die Stadt Wien entschieden, dass jene, die im Sommer Schanigärten betrieben haben, um eine Verlängerung für die Wintermonate ab 1. Oktober ansuchen dürfen. Die Bewilligung geht einher mit Lockerungen der bisher geltenden Auflagen und Erlassung oder auch Reduktion von fälligen Gebühren.
So hofft man in der zuständigen Wiener Magistratsabteilung, dass viele der 350 Schanigärten offen bleiben.

In Innsbruck will der grüne Bürgermeister die Beheizung der Schanigärten, die in den vergangenen Jahren verboten waren, aufgrund der Corona-Ausnahmesituation wieder erlauben.

Graz erlaubt ebenfalls das Beheizen der Sitzplätze  im Freien, von Klagenfurt gibt es noch keine Informationen zu den Schanigärten. Villach verlängerte die Frist für größere Gastgärten bis März.

Jetzt treten die Umweltschutzorganisationen auf den Plan und fordern, dass es auch eine Regelung für das Einschalten der strombetriebenen Heizgeräte geben muss. Bei welcher Temperatur und wie lange darf die Luft im Freien erwärmt werden. Als Bsp. für diese Forderung meint ein Sprecher von Greenpeace, fünf Heizgeräte würden im Durchschnitt in den Wintermonaten soviel Strom verbrauchen wie ein Einfamilienhaus im ganzen Jahr. Das würde ja regelrecht nach neuen Kraftwerken verlangen.

© 2020 - 2024 KÄRNTEN ECHO - Ein Projekt vom Verein zur Förderung freier Berichterstattung