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Hallenbad Klagenfurt: Anstandsregel und Maskenpflicht

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Eröffnung der Hallenbadsaison am 21. September mit Sicherheitsauflagen

Die Stadtwerke Klagenfurt haben sich für Herbst und Winter 2020/21 umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen für das Hallenbad überlegt. So muss im gesamten Hallenbadbereich die Abstandsregel eingehalten werden und vom Eingang bis zur Garderobe gilt die Maskenpflicht. In Villach wird in der Kärnten Therme beim Hineingehen Fieber gemessen, in Klagenfurt wird darauf noch verzichtet. Der Eingangsbereich soll nicht zum Verweilen einladen, deshalb wurden die Sitzgelegenheiten reduziert. Es gibt Einbahnregelungen, die als Wegweiser dienen sowie Desinfektionsspender.

Es gibt eine begrenzte Besucheranzahl, die sich auf 300 Personen in der Schwimmhalle und 40 Personen im Bereich beläuft. Schulklassen mit maximal 25 Kindern müssen sich vorher anmelden. Das wird ab nächster Woche auch elektronisch möglich sein, sagt der Stadtwerke-Bäder-Chef Gerald Knes. Bei den Gruppenanmeldungen muss eine Kontaktperson die Teilnehmerliste führen, egal ob für Schulen oder andere Besuchergruppen wie Vereine. Schulklassen dürfen sich nur eineinhalb Stunden im Wasser aufhalten. Der Sprungturm bleibt gesperrt, für die Rutsche gibt es eine Ampel.

In der Sauna sind Aufgüsse erlaubt, aber das Wachteln ist verboten. Diese Einschränkungen werden alle kontrolliert.
Na dann steht einem Schwimmvergnügen auch in der kühleren Jahreszeit nichts mehr im Weg.

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