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Vitalbad-Grundstücksankauf: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Bild: pixabay
Für die Staatsanwaltschaft ist der Tatbestand (Untreueverdacht) nicht erfüllt und der Gemeinderat hat „nachvollziehbar gehandelt“.

Aufgrund der Anzeige von Gemeinderat Klaus-Jürgen Jandl vom 25. Februar 2020 an die Korruptionsstaatsanwaltschaft, hatte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts des Verbrechens der Untreue ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

Wie die Staatsanwaltschaft eruieren konnte, war der Wert der angekauften 19.591 Quadratmeter Fläche auf dem besagten Areal im Westen der Landeshauptstadt Klagenfurt durch ein Gutachten der Horn & Partner UZ GmbH mit 8.130.265 Euro (rund 415 Euro pro Quadratmeter) berechnet worden. Zusätzlich war ein Gutachten der Kastner ZT GmbH eingeholt worden, das diesen Wert bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft kommt in der Einstellungsverfügung nun zum Schluss, dass der Gemeinderat in seinem Beschluss für den Ankauf am 15. Oktober 2019 „aufgrund der vorliegenden Expertisen nachvollziehbar gehandelt“ und „auch der subjektiven Tatseite der Boden entzogen“ ist. Für die Staatsanwaltschaft ist daher der Tatbestand subjektiv und objektiv nicht gegeben und das Ermittlungsverfahren war daher „gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen“.
Die zur Anzeige gebrachten Vorwürfe haben sich somit mit dieser Einstellungsbegründung in Luft aufgelöst.

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