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Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-„Salzburgleitung“

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Zusätzlich bestätigt der VwGH das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses für die Leitung.

Für die Frage, ob ein Erdkabel eine dem Stand der Technik entsprechende erprobte Alternativlösung darstellt, wurde auf die besonderen technischen Anforderungen der hier gegenständlichen Ringleitung hingewiesen. Hier stützt sich der Gerichtshof auf das bereits dem Bundesverwaltungsgerichtshof vorliegende Sachverständigengutachten, das in der Erdverkabelung keine geeignete Alternative für die Stromleitung sieht.

Anrainer, Gemeinden und Bürgerinitiativen, die bis zuletzt für eine Verlegung unter die Erde gekämpft haben sind enttäuscht. Der Verein Fairkabeln, der sich unkonventionell für die Anliegen der Bevölkerung eingesetzt hat, erwägt in einem kürzlich veröffentlichen Posting die Gründung einer Partei.

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