KÄRNTEN ECHO

Umweltdachverband: Historisches Höchstgerichtsurteil zur Zukunft von Schutzgebieten

Bild: pixabay
Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt Vorarlberger Verordnung hinsichtlich Verkleinerung eines Schutzgebietes auf Grundlage des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention auf.

Eine gute Nachricht für die Natur: Auf Grundlage des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention hat der Verfassungsgerichtshof jüngst eine Vorarlberger Verordnung, mit der das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech aufgrund von Bauplänen für eine Liftanlage um rund 900 m2 verkleinert werden sollte, als gesetzwidrig aufgehoben. „Wir begrüßen das Erkenntnis, da Schutzgebiete im Anwendungsbereich der Alpenkonvention nur unter strengen Voraussetzungen verkleinert werden dürfen. Dass dieses Faktum nun erstmals durch ein Höchstgericht nachdrücklich festgestellt wurde, ist jedenfalls zukunftsweisend!“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Der Verfassungsgerichtshof hält in seinem Erkenntnis fest, dass Art 11 Abs 1 des Protokolls „Naturschutz und Landschaftspflege“ der Alpenkonvention unmittelbar anwendbar und Österreich damit verpflichtet ist, bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten, zu pflegen und – wo erforderlich – zu erweitern sowie Beeinträchtigungen oder Zerstörungen zu vermeiden. Dass insbesondere die sensiblen Alpenräume durch touristische Infrastrukturprojekte unter Druck stehen, ist evident. Ein Beispiel dafür sind höchst umstrittene Bauvorhaben in den Bergen, wie Sanierungs- und Ausbaupläne im Gebiet Warscheneck-Wurzeralm oder das Gaststätten-Projekt der Großglocknerhochalpenstraßen-AG im Bereich des Sonderschutzgebietes Gamsgrube im Nationalpark Hohe Tauern.

Das Erkenntnis des VfGH stellt ein für alle Mal klar, dass es nur in eine Richtung gehen kann: „Statt in Zeiten der Biodiversitäts- und Klimakrise sensible Ökosysteme mit Bauvorhaben unter Druck zu setzen, ist eine Erweiterung und Neuschaffung von Schutzgebieten dringend geboten. Dies erfordert nicht zuletzt auch die EU-Biodiversitätsstrategie, die alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, mindestens 30 % der Landesfläche als Schutzgebiete auszuweisen“, so Maier abschließend.

© 2020 - 2024 KÄRNTEN ECHO - Ein Projekt vom Verein zur Förderung freier Berichterstattung