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Tierschutz Austria: Petition gegen Tötung von Fischottern in Kärnten durch Conibearfallen

Bild: pixabay
Seit 1.11.2020 ist die "Entnahme aller Entwicklungsformen des Fischotters (in Kärnten) erlaubt". Wie der zuständige die Landesrat Martin Gruber damals in einer Presseaussendung vom 6.10.2020 erläuterte, sollten die Änderungen (also Tötungen der Fischotter) zur Entspannung der Situation in Kärntens Fischbeständen beitragen.

Anfang Jänner 2022 wurde nun in einem Gutachten aufgezeigt, dass bei der Jagd auf Fischotter auch verbotene Conibearfallen https://de.wikipedia.org/wiki/Conibear-Falle verwendet werden. Dem Jagdreferenten Landesrat Gruber lag das Gutachten zum damaligen Zeitpunkt nicht vor, weshalb er keine Schritte gegen die Verwendung der Fallen unternahm, den sie wären, laut Kärntner Jagdgesetz „erlaubt“.

Nun startet Tierschutz Austria eine Petition gegen die Tötung von Fischottern durch Conibearfallen in Kärnten. Denn im aktuellen Gutachten des Wildtierbiologen und Fischotterexperten Dr. Hans-Heinrich Krüger ging es u. a. um die Frage, ob der Fang der Fischotterweibchen in den Wintermonaten gegen das Gebot des „Muttertierschutzes“ verstoße. Und darin wurde besonders die Verwendung sogenannter „Conibearfallen“ in Kärnten kritisiert.

Hier der Link zur Petition https://www.tierschutz-austria.at/petitionfischotter/

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