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ÖAMTC: Neuerungen für Menschen mit Behinderung im Kfz-Bereich

Bild: pixabay
Ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarten, Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften

Wie der ÖAMTC in einer Presseausendung mitteilt, wird ab 1. Jänner 2022 der Erwerb einer ermäßigten Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen einfacher.

Die Jahreskarte ist um 7 Euro – damit sogar günstiger als eine Einzelkarte für einen Streckenmautabschnitt – direkt bei Durchfahrt einer Mautspur zu erwerben. „Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine kostenlose digitale Autobahnvignette haben, bekommen auch die Mautjahreskarte zum ermäßigten Preis“, erläutert Barbara Reiter, ÖAMTC-Beraterin für Menschen mit Behinderung. „Die Abfrage, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt automatisiert im System der ASFINAG. Hierfür ist es also nicht notwendig, Unterlagen vorzuzeigen.“

Die angesprochenen Voraussetzungen erfüllen jene Menschen, die über die Zusatzeintragung ‚Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel‘ in ihrem Behindertenpass verfügen. Das Kraftfahrzeug, für das die ermäßigte Mautjahreskarte Gültigkeit haben soll, muss zudem auf die betreffende Person zugelassen sein.

Wichtig: Die ermäßigte Mautjahreskarte gilt auf fast allen Streckenmautabschnitten der ASFINAG – ausgenommen ist nur die A11 Karawanken Autobahn. Außerdem kann exklusiv für die A13 Brenner Autobahn eine kostenlose Mautjahreskarte erworben werden.

Auch bzgl. der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer hat sich die Rechtslage wieder ein Stück weit verändert – zum Vorteil von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Im Falle eines befristeten Behindertenpasses wird mit Ablauf der Befristung nun automatisch ein neues Ansuchen auf Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer eingebracht. Wenn die Verlängerung des Passes – inklusive der Zusatzeintragung ‚Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel‘ – innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Befristung erfolgt, wird die Steuerbefreiung rückwirkend gültig. Auf diese Weise will man ungewollte Lücken in der Steuerbefreiung von Menschen mit Behinderung vermeiden. Achtung: Die digitale Autobahnvignette muss nach Ablauf eines befristeten Behindertenpasses zunächst entgeltlich erworben werden – die angefallenen Kosten können jedoch nach erfolgter Passverlängerung (mit nötiger Zusatzeintragung) rückerstattet werden.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Behinderung und Mobilität findet man auch in der ÖAMTC-Broschüre „Wege zur persönlichen Mobilität“, die an vielen ÖAMTC Stützpunkten kostenlos erhältlich ist.

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