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Neues Kärntner Feuerwehrgesetz ist auf dem Weg

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Neuerlassung des in die Jahre gekommenen Gesetzes wurde gestern vom Regierungskollegium beschlossen und wird nun dem Landtag übermittelt. Das Gesetz wurde von Feuerwehren für Feuerwehren erarbeitet.

Das Kärntner Feuerwehrgesetz ist bereits 30 Jahre alt und durch häufige Novellierungen unübersichtlich geworden. „Dieser Umstand machte eine Neuerlassung notwendig. Wir sind diesmal einen ganz neuen Weg gegangen und haben die Feuerwehren samt ihren Anregungen, Vorstellungen und Wünschen, von Anfang an eng in die Überarbeitung des Gesetzes miteinbezogen“,so Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner (SPÖ).

Die Neuerlassung des Gesetzes soll das Feuerwehrwesen in Kärnten moderner und praxisnäher gestalten. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan (GAP). Konkret bedeutet das, dass der Kärntner Landesfeuerwehrverband das Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinden gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde zu erheben hat. Auf Basis des festgestellten Gefahrenpotenzials soll dann ein Ausrüstungskonzept über den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren der jeweiligen Gemeinde erstellt werden. Die bereits erstellten 90 GAPs erhalten damit eine rechtliche Basis.

Außerdem ist das Thema Aus- und Weiterbildung im neuen Feuerwehrgesetz ein wichtiger Punkt. Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen wie Universität oder Fachhochschulen werden ausgebaut. Die Feuerwehrschule soll sich zu einer Bildungs- und Forschungsinstitution entwickeln, die sich über den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz hinaus auch auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes spezialisiert.

Darüber hinaus wird in der Neuerlassung des Gesetzes eine Regelung für nebenberufliche oder hauptberufliche Ausübung der Funktion des Landesfeuerwehrkommandanten geschaffen, sowie die dazugehörige Regelung des Entgelts. Der beschlossene Gesetzesentwurf ist in enger Kooperation mit den Kärntner Wehren entstanden.

„Nicht zuletzt deswegen ist diese Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes praxistauglich, wohl durchdacht und entspricht allen Anforderungen, die ein modernes Feuerwehrgesetz erfüllen muss“, so Fellner abschließend.

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