Neuer Erlass: Ab 27.8.2021 zählt nicht nur die Inzidenz allein

Wie der Kurier in seiner gestrigen Ausgabe berichtete gibt es mit dem neuen Erlass des Gesundheitsministers eine weitere Möglichkeit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bisher galt: Überstieg in einem Bezirk die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen die 300-er Marke, galt diese Region als Hochinzidenzgebiet und es mussten Ausreisekontrollen an den Bezirksgrenzen durchgeführt werden. Damit ist seit 27. August Schluss. Demnach sind regionale Verschärfungen nicht mehr rein von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig, sondern zwei weitere Werte finden in den Überprüfungen ihren Schwerpunkt: Impfrate und Belegung der Intensivbetten.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kommentiert die neue Regelung, dass das Virus zwischen Ungeimpften und Geimpften unterscheidet. Darüber hinaus können Landeshauptleute oder Bezirksverwaltungsbehörden weitere Vorkehrungen setzen: etwa den 3-G-Nachweis im Handel, verstärktes Contact Tracing oder ausgeweitete MNS- bzw. FFP2-Maskenpflicht.