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Neuer Erlass: Ab 27.8.2021 zählt nicht nur die Inzidenz allein

Bild: pixabay
Regionale Verschärfungen sind nicht mehr nur von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig, sondern jetzt auch von Impfrate und Belegung der Intensivbetten. Deshalb wird der neue Erlass erst schlagend, wenn mehr als zehn Prozent der verfügbaren Intensivpflegebetten mit Covid-19-Patienten belegt sind.

Wie der Kurier in seiner gestrigen Ausgabe berichtete gibt es mit dem neuen Erlass des Gesundheitsministers eine weitere Möglichkeit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bisher galt: Überstieg in einem Bezirk die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen die 300-er Marke, galt diese Region als Hochinzidenzgebiet und es mussten Ausreisekontrollen an den Bezirksgrenzen durchgeführt werden. Damit ist seit 27. August Schluss. Demnach sind regionale Verschärfungen nicht mehr rein von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig, sondern zwei weitere Werte finden in den Überprüfungen ihren Schwerpunkt: Impfrate und Belegung der Intensivbetten. 

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kommentiert die neue Regelung, dass das Virus zwischen Ungeimpften und Geimpften unterscheidet. Darüber hinaus können Landeshauptleute oder Bezirksverwaltungsbehörden weitere Vorkehrungen setzen: etwa den 3-G-Nachweis im Handel, verstärktes Contact Tracing oder ausgeweitete MNS- bzw. FFP2-Maskenpflicht.

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