Corona: Klarheit und Sicherheit bis zum Sommer

Grüner Pass für dreifach Geimpfte wird auf 12 Monate verlängert – 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit 16. April in Kraft und gilt bis 08. Juli.
Ab 16. April 2022 treten daher folgende Lockerungen in Kraft:
- Grüner Pass: Die Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung (3 Impfungen oder Genesung und 2 Impfungen) wird von 9 auf 12 Monate (365 Tage) verlängert.
- Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen wird aufgehoben. Es gilt aber weiterhin die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es nur mehr in folgenden Bereichen:
- In besonders schutzwürdigen Bereichen wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen
- In öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
- In den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
- Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben. In besonders schutzwürdigen Bereichen – wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen – gilt weiterhin die 3G-Pflicht für Besucher und Besucherinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Dienstleister