KÄRNTEN ECHO

Corona: Klarheit und Sicherheit bis zum Sommer

Bild: pixabay
Grüner Pass für dreifach Geimpfte wird auf 12 Monate verlängert – 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit 16. April in Kraft und gilt bis 08. Juli.

Ab 16. April 2022 treten daher folgende Lockerungen in Kraft:

  • Grüner Pass: Die Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung (3 Impfungen oder Genesung und 2 Impfungen) wird von 9 auf 12 Monate (365 Tage) verlängert.
  • Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen wird aufgehoben. Es gilt aber weiterhin die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es nur mehr in folgenden Bereichen:
    • In besonders schutzwürdigen Bereichen wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
    • In den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
  • Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben. In besonders schutzwürdigen Bereichen – wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Bereichen – gilt weiterhin die 3G-Pflicht für Besucher und Besucherinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Dienstleister
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