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LR Martin Gruber erteilt erste Abschussgenehmigung für Wolf

Bild: pixabay
Die Abschussgenehmigung für die betroffenen Gailtaler Almen gilt ab sofort bis 30. September 2021. Dem Antrag der Almbauern wurde stattgegeben, um weitere Schäden zu verhindern, denn laut Landesregierung sind Herdenschutzmaßnahmen im betroffenen Gebiet unmöglich. 

Insgesamt 56 Nutztierrisse wurden im Gebiet der Poludnig Alm, der Egger Alpe sowie der Kirchbach Oberdöbernitzener Wipfelalm und der Nachbaralmen seit 20. Juni nachweislich von Wölfen verursacht. Die betroffenen Almgemeinschaften haben daher beim Land Kärnten einen Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften für den Wolf gestellt. Die zuständige Behörde beim Amt der Kärntner Landesregierung hat diesem nun nach eingehender Prüfung stattgegeben. Es ist eine richtungsweisende Entscheidung, die hier getroffen wurde. Denn mit seiner Unterschrift ist Gruber damit der erste Kärntner Jagdreferent, der eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt hat.

Mehrere Experten und Sachverständige wurden im Ermittlungsverfahren um Stellungnahmen ersucht. Aufgrund ihrer Einschätzung kam die Behörde zum Schluss, dass es keine anderweitige Lösung als die Entnahme des Risikowolfes gibt. Herdenschutzmaßnahmen seien aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der intensiven touristischen Nutzung der Almen nicht möglich. Und die 200.000 Euro für eine durchgängige Zäunung der betroffenen Gebiete zu hoch.

Die Abschuss-Genehmigung wurde nun bis 30. September 2021 befristet, sie gilt jedoch ab sofort. Die Entnahme darf nur in den Eigenjagden Kirchbacher Wipfel, Poludnig Alm und Eggeralm/Zinia erfolgen.
Gruber kündigt auch er werde auch für Kärnten eine Wolfsverordnung ausarbeiten lassen, wie sie vor kurzem in Salzburg beschlossen wurde. Laut LR Gruber hat der Wolf auf Kärntner Almen keinen Platz.

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