KÄRNTEN ECHO

Land sichert Assistenzleistungen für autistische Schulkinder

Bild: Landespressedienst
Sicherstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen für Schulkinder mit Autismusspektrumsstörungen für Zeit der neunjährigen Schulpflicht. 1,3 Mio. Euro pro Schuljahr bis 2024 gesichert.

Allen Kindern, auch jenen mit Beeinträchtigungen, sollte ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung gewährleistet werden.  „Als Landeshauptmann und aus zutiefst persönlicher Überzeugung bin ich der Menschenrechtskonvention verpflichtet, die vorsieht, Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens teil haben zu lassen“, so Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).

Der Landeshauptmann wird in der nächsten Regierungssitzung einen entsprechenden Finanzierungsplan für sämtliche Assistenzleistungen für Schulkinder mit Autismusspektrumsstörungen vor.
Die Richtlinie für die Assistenzleistungen für die Zeit der neunjährigen Schulpflicht sieht Gesamtkosten von 1,3 Mio. Euro pro Schuljahr vor.

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, müssen die Schulerhalter das Hilfspersonal über Träger der freien Wohlfahrt für den Unterricht schwerstbehinderter Kinder bereitstellen. Die Betreuungspersonen unterstützen die Kinder bei vielen Tätigkeiten. Die sogenannte ASS-Richtlinie regelt den Anwendungsbereich, die Fördervoraussetzungen, den Ablauf und die Kostenteilung zwischen Land und Schulerhalter, um Kinder mit Autismussprektrumsstörungen den Schulalltag zu ermöglichen. Das Land deckt 50 Prozent der Gesamtkosten, 50 Prozent bringt der Schulerhalter auf.

„Eine maßgebliche Form dafür sind die Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderungen im Bereich des Schulwesens. Wir verfolgen eine klare Strategie: Jedes Kind soll die bestmöglichen Bildungschancen haben. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden in Kärnten unter dem Motto ´Gemeinsamkeit` in Regelklassen unterrichtet“, so Kaiser abschließend.

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