KÄRNTEN ECHO

Klagenfurt: Osterfeuer im kleinen Rahmen möglich

Bild: StadtKommuniaktion/Puch
In der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag ist das Abbrennen von Osterfeuer alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt erlaubt.

Solche Osterfeuer sind der Stadt mittels Formular bis spätestens Montag, 29. März, zu melden. Das Formular ist auf www.klagenfurt.at bzw. www.berufsfeuerwehr.at oder im Bürgerservice im Rathaus erhältlich.

Wegen der derzeit geltenden Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes ist das Abbrennen von Osterfeuer im Rahmen einer organisierten Veranstaltung (zB durch eine Dorfgemeinschaft) generell untersagt. Möglich ist aber das Abbrennen von Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag zwischen 20 Uhr und 6 Uhr – dem Zeitraum der allgemeinen Ausgangsbeschränkung – alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt. Dies gilt als Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

In Klagenfurt müssen Osterfeuer spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen gemeldet werden. Das diesbezügliche Formular ist auf der Klagenfurt Webseite (siehe unten) http://www.berufsfeuerwehr.at oder im Bürgerservice im Rathaus erhältlich. Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens Montag, 29. April, bei der Abteilung Feuerwehr, entweder persönlich, per Post-Adresse (Hans-Sachs-Straße 2, 9020), per Fax (0463/5322 709) oder per Email (feuerpolizei@klagenfurt.at) eingebracht werden.

Ein wichtiger Hinweis zu Osterfeuer: Verbrannt werden dürfen ausschließlich biogene Materialien. Das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft. Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden!

https://www.klagenfurt.at/rathaus-direkt/medien-presse/stadtpresse-aussendungen/2021/maerz/osterfeuer-im-kleinen-rahmen-moeglich.html

© 2020 - 2024 KÄRNTEN ECHO - Ein Projekt vom Verein zur Förderung freier Berichterstattung