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Klagenfurt: Anträge für Brauchtumsfeuer ab sofort möglich!

Bild: pixabay
Wer das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers plant, muss dieses vorher bei der Stadt anmelden. Ansuchen können ab sofort gestellt werden.

Um eine mögliche Gefährdung oder Belästigung von Umwelt und Anrainern ausschließen zu können, müssen die Brauchtumsfeuer vorher bewilligt werden.  Diese Bewilligungen werden erstattet, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für eine Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht.

Die vollständig ausgefüllten Anträge (unter https://www.klagenfurt.at/service/e-service/formulare-merkblaetter/feuerwehr.html) müssen bis spätestens vier Kalendertage vor Entzündung des Brauchtumsfeuers per Post oder per E-Mail an feuerpolizei@klagenfurt.at eingebracht werden.

Nach telefonischer Terminvereinbarung wird ein Ortsaugenschein durchgeführt. Bei diesem Termin muss der Brennmaterialstapel bereits entsprechend platziert sein.

Grundsätzlich gilt:

–              Der Abstand im Umkreis eines Brauchtumsfeuers ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann.

–              Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien erfolgen – wie etwa Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub.

–              Es muss eine erste Löschhilfe bereitgehalten werden, wie etwa ein leistungsfähiger Wasseranschluss mit Schlauch oder eine entsprechende Anzahl an tragbaren Feuerlöschern.

Die Bescheide für das Brauchtumsfeuer sind kostenpflichtig und werden im Zuge des Ortsaugenscheins erlassen (EUR 14,30 Bundesgebühr sowie EUR 5,10 Verwaltungsabgabe).

Aufgrund der aktuellen Witterungslage bitten wir außerdem um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Die vorherrschende Trockenheit begünstigt die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden.

Daher möchten wir an die entsprechende Vorordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 5. März 2019 erinnern, die jegliches Rauchen und Feuerentzünden im Wald verbietet. Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung).

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