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Kärnten beschließt erstmalig Biber-Verordnung

Bild: pixabay
Biber-Population in Kärnten angestiegen. Schadensmeldungen münden jetzt in der Biber-Verordnung, die auch den Abschuss erlaubt.

Von 130 Tieren im Jahr 2013 auf rund 700 Biber ist die Population des sich mittlerweile in ganz Kärnten verbreiteten Tieres angestiegen. Der Biber ist ein Allroundtalent im Wasser und auf dem Land. Er ist  Spitzentaucher, Bauherr, Landschaftsarchitekt und Holzfäller in einem. Die Natur hat ihn perfekt für seine vielfältigen Jobs ausgerüstet. Flüsse wie die Drau, Gurk und Glan sind nahezu flächendeckend von Bibern besiedelt. Es gibt keine freien Reviere mehr, in die Tiere im Notfall umgesiedelt werden könnten. Angesichts gleichzeitig steigender Schadensmeldungen in der Landwirtschaft wurde vom Land Kärnten eine Verordnung ausgearbeitet, „um rechtzeitig auf diese Konfliktsituationen reagieren zu können, weil es hier um den Schutz von Menschen, von Siedlungen und auch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen geht“, betont Jagdreferent Landesrat Martin Gruber.

Bisher waren für Eingriffe aufwendige und langwierige Bescheidverfahren notwendig, das wird nun beschleunigt. Kernstück der Verordnung ist ein Stufenplan erlaubter Maßnahmen, von der Prävention im ersten Schritt, zur Entfernung von Haupt- und Nebendämmen im zweiten Schritt, bis zum Abschuss einzelner Tiere als letztem Ausweg. Es wird also nicht die generelle Bejagung der Biber erlaubt, sondern ein sehr zielgerichtetes Einschreiten bei Gefahr in Verzug.

Zusätzlich gibt es für diese Eingriffsmöglichkeiten geographische und zeitliche Beschränkungen. So sind in Naturschutzgebieten und Europaschutzgebieten nur Eingriffe in den Lebensraum wie z.B. Dammentfernungen möglich und es wird darauf Rücksicht genommen, Eingriffe nicht während der Aufzuchtzeit vorzunehmen. Der Hauptdamm eines Biberbaus darf beispielsweise nur dann entfernt werden, wenn sich keine Jungtiere im Bau befinden. Eine Entnahme der Tiere kann mittels Lebendfallen oder direkter Bejagung erfolgen. Fallen sind mit GPS-Koordinaten zu melden und zu dokumentieren, um den Vollzug der Verordnung konsequent kontrollieren zu können.
Parallel zum Vollzug der Verordnung, die noch im Februar in Kraft tritt, werden auch das Monitoring der Biber-Population in Kärnten sowie die Beratung durch Wildbiologen des Landes konsequent weitergeführt.

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