KÄRNTEN ECHO

Bisher gute Verträglichkeit bei Geimpften

Bild: Pixabay
Bisher sind die Rückmeldungen, der mehr als 6000 geimpften Personen in Alten- und Pflegeheimen bzw. MitarbeiterInnen von Covid-19-Stationen, über die Verträglichkeit sehr positiv.

Jede Impfung kann leichte Nebenwirkungen haben (eine Rötung, eine leichte Schwellung, leichtes Fieber, ein leichter Schmerz bei der Einstichstelle) jedoch sollten diese nicht über 1-2 Tage hinausgehen. Nebenwirkungen, die darüber hinaus gehen sollten gemeldet und bewertet werden. Dadurch kann auch nach der Zulassung das jeweilige Nutzen-Risikoverhältnis kontinuierlich und umfassend weiter bewertet und somit sichergestellt werden, dass alle verfügbaren Impfstoffe sicher sind.

In Österreich können alle Nebenwirkungen von Patient*innen sowie deren Angehörigen direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt für Ärzte und Apotheker. Geimpfte Personen und deren Angehörige können auf freiwilliger Basis ebenfalls Nebenwirkungen melden.

Als Nebenwirkung gilt jede Reaktion auf den Impfstoff, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Bei Impfstoffen ist auch das Ausbleiben einer Wirkung (z.B. kein Impfschutz nach erfolgter Impfung) besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden.

„Ehrliche Information, Aufklärung und Transparenz sind die wichtigsten Grundlagen für die persönliche Impfentscheidung. Daher werde ich jede Woche ein Update darüber geben, wie es den bisher geimpften Menschen geht, und über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Service-Angebote für die Bevölkerung informieren. Ziel ist, möglichst viele Menschen über die Auswirkungen der Corona-Schutzimpfung transparent zu informieren und damit eine hohe Impfbereitschaft in Österreich zu erreichen „, so  der Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

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